Entlassmanagement

Unter dem eigenwilligen Begriff Entlassmanagement hat der Gesetzgeber alle Kliniken verpflichtet, die Überleitung von Patienten aus dem stationären Klinik-Aufenthalt in die Anschluss-Heilbehandlung bzw. Rehabilitation sicherzustellen (z. B. Reha-Einrichtung, Pflegeheim oder in die private Wohnumgebung).
Ziel dabei ist, den individuellen Hilfe- und Unterstützungsbedarf eines jeden Patienten gewährleisten zu können.
Ein Beispiel ist die Versorgung mit Hilfsmitteln, die der Patient nach seinem Entlasstag aus der Klinik benötigt (z. B. Prothesen, Orthesen, Bandagen, Gehstützen, Rollatoren, Kompressionsstrümpfe, Wundheilung etc.).


Überleitmanagement ist anspruchsvoll:

 

  1. In der Regel sind zahlreiche Akteure beteiligt: Patient, Angehörige bzw. Betreuer, Reha-Einrichtung, Sanitätshaus, Krankenkasse und nicht zuletzt die Klinik selbst (Arzt, Pflegekräfte, Sozialdienst, Überleitmanagement).
  2. Zwischen Klinik und Sanitätshaus sollten die wichtigsten Verfahren und Prozeduren festgelegt und eingehalten werden: Wann benötigt wer von wem auf welchem Weg welche Information, um die optimale Patientenversorgung sicherzustellen? Wer macht wann was? Welche Lösungsverfahren treten ein, wenn mal etwas nicht klappt?
  3. Dabei sind vielfältige gesetzliche Vorgaben einzuhalten: Die freie Wahl des Patienten bezüglich des Leistungserbringers ist ebenso sicherzustellen wie die spätere Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Und seit dem 25. Mai 2018 stellt die europäische Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DSGVO) umfangreiche Anforderungen an den Schutz von Patientendaten: Wer darf unter welchen Bedingungen welche Daten erheben, übermitteln, verarbeiten? Welche Formalien sind dabei zu beachten? Zu welchen Themen muss der Patient wann und wie aufgeklärt werden?
  4. Es werden spezielle Ausbildungen und Kompetenzen benötigt, z. B. zum Erstellen von Wundgutachten o. ä.
  5. Oft ist die Versorgung in verschiedenen Bereichen notwendig (z. B. Orthopädie, Reha-Technik und Homecare).


Samberger ist der professionelle Partner für Ihr Entlassmanagement!

 

  • Als Klinik dürfen Sie sich auf eine gesetzeskonforme Kooperationsvereinbarung mit uns verlassen und auf unsere professionelle, klinikinterne Versorgungsunterstützung (unverzügliche und herstellerunabhängige Beratung in Sachen Hilfsmittelwahl, Vereinbarung zu Lieferzeitpunkt und Lieferung, MPG-konforme Einweisung, rechtzeitige Abgabe an den Patienten). Als Full-Service-Gesundheitsanbieter bündeln wir sämtliche Produkte und Dienstleistungen der Branche, d. h. wir sind Ansprechpartner für alle relevanten Versorgungsthemen: Orthopädie, Homecare, Reha-Technik und Sanitätshausprodukte wie z. B. Kompressionsstrümpfe etc.
  • Als Patient können Sie Ihr Recht auf freie Wahl des Leistungserbringers uneingeschränkt ausüben. Gleichzeitig dürfen Sie sich darauf verlassen, dass versorgungs- und erstattungsrelevante Informationen rechtzeitig und mit 100 % Datenschutz zur Verfügung stehen. Und darauf, dass Ihre Versorgung jederzeit die aktuell bestmögliche ist.
  • Als Pflegende/r (im Pflegeheim, im ambulanten Pflegedienst oder als pflegende Angehörige) können Sie sich auf einen verbindlichen Liefertermin für das Hilfsmittel und eine verständliche Einweisung in dessen Nutzung verlassen. Auf Wunsch unterstützt unser Außendienst im Nachgang durch regelmäßige Hausbesuche.
  • Als Krankenkasse dürfen Sie sich auf eine unverzügliche und korrekte Abwicklung des kompletten Versorgungsfalles verlassen, von der Rezepterstellung bis zur Abrechnung.

Wir unterstützen Sie als Klinik beim Aufbau Ihres Entlassmanagements!

 

  • Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen für die gesetzlich geforderten (Informations-) Prozesse je eine Kurzbeschreibung.
  • Dabei garantieren unsere praxisbewährten Checklisten, dass für Sie und uns ein minimaler Aufwand entsteht, z. B. bei der Festlegung und Aufteilung von Aufgaben und Rollen (Klinik - Sanitätshaus).
  • Wir stellen Ihnen rechtssichere Dokumente zur Verfügung, die Ihre Rechtsabteilung ebenfalls mit minimalem Aufwand für Ihr Haus adaptieren kann (Kooperationsvertrag gemäß Rahmenvertrag zwischen dem GKV Spitzenverband der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Patientenerklärung gemäß Heil- und Hilfsmittel-Versorgungsgesetz, Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß DSGVO und allen sonstigen relevanten Dokumenten).
  • Um Ihnen diese umfassende Beratungsleistung anbieten zu können, bilden wir uns intensiv fort und stehen permanent im Austausch mit anderen Experten in Partnerbetrieben, in unserer Handwerksinnung auf Landes- und Bundesebene, in unserem Verband Sanitätshaus Aktuell AG und mit den besten Fachanwälten. Kurz: Sie erhalten den jeweils aktuellsten Sachstand aus allen Blickwinkeln!

Sie wollen Ihr Überleitmanagement praxisgerecht und rechtssicher lösen? Sprechen Sie uns an!

Literaturhinweise (Auszug):
http://www.kbv.de/media/sp/Rahmenvertrag_Entlassmanagement.pdf

Entlassmanagement Quo Vadis? Hartmann Rechtsanwälte 2018, ISBN 978-3-88090-124-7